Aus einer dpa-Meldung heute im Webauftritt meiner Lokalzeitung:
Ein paar Fragen zu dieser Nachricht:
- Wie vollzieht sich die besondere Wahrnehmung einer Polizistin, die einem entgegenkommenden Mann die Suche „nach intensivem Blickkontakt“ unterstellt?
- Wie unterscheidet man alltägliches, spontanes „Sackkratzen“ (in Anlehnung an „Ich war der Märchenprinz“ von Arne Piewitz=Henning Venske?) von einem „demonstrativen Griff an sein Geschlechtsteil“?
- Sind Polizistinnen sensibler und vor allem viel aufmerksamer gegenüber derartigen Straftaten als ich? Hätte ich im Vorbeigehen die intensive Suche nach Blickkontakt und den demonstrativen Griff überhaupt bemerkt?
- Hat der Geständige möglicherweise ein von der germanischen Norm abweichendes Aussehen, das ihm die besondere Aufmerksamkeit der Polizistin zuteil werden ließ?
- Rechtfertigt die Beobachtung der Polizistin einen Verdacht auf eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines vorübergehenden Mannes oder einer vorübergehenden Frau? ( Auch ein Mann könnte, dürfte, müsste sich durch ein solches Gebaren sexuell belästigt fühlen, oder?)
- Sind es derartige Straftaten, für deren Bekämpfung wir unbedingt Videoüberwachung und höchste Sensibilität von Polizeikräften benötigen?
- Ist eine dpa-Meldung zu diesem Punkt des Hofer Polizeiberichts vielleicht sogar völlig überflüssig? Besteht ein Informationsbedürfnis dazu, dass ein Hofer Mann gestern schamlos Blickkontakt suchte, sich öffentlich am Sack kratzte oder Taschenbillard spielte?
So viele Fragen.
Auch wenn´s im Polizeibericht stand: Für mich sind das Fake-News. Nur weil dpa zu ihrer Verbreitung beiträgt muss ich DIESE Meldung nicht für wichtig oder für wahr halten oder gar den von einer Amtsperson verdächtigten Mann für einen Straftäter.